Eine Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, mit der die Mitglieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben. Innerhalb der Genossenschaft gelten dabei Grundsätze von Selbstverwaltung und demokratischer Entscheidungsfindung. Das deutsche Genossenschaftsgesetz definiert Genossenschaften als "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern".
Die Förderung des Erwerbs hat ihren historischen Ursprung in der Förderung der landwirtschaftlichen und handwerklichen Mitglieder, aber auch der Arbeiter in Produktivgenossenschaften. Die Förderung der Wirtschaft bedeutete ursprünglich die Förderung der Hauswirtschaften durch Konsum- und Wohnungsgenossenschaften.
Soziale und kulturelle Belange der Mitglieder wurden erst mit der Reform des Gesetzes 2006 offiziell berücksichtigt, obwohl bereits vor 2006 soziale Belange der Mitglieder in einer Genossenschaften gefördert wurden.
Sie wurden oft als eine besondere Förderung der Wirtschaft der Mitglieder in den Genossenschaftssatzungen eingeführt.
Konstitutiver Bestandteil einer Genossenschaft ist der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb. Es muss sich dabei nicht um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handeln, der seine Einnahmen durch Umsätze erzielt, sondern es kann auch ein Betrieb sein, der Einnahmen durch eine gegenleistungsunabhänge Umlage (Mitgliedsbeiträge) aller Mitglieder erzielt.